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OGH: Keine Ordination wegen kürzerer Verfahrensdauer in Österreich

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Ausland länger ist als in Österreich, reicht als Begründung für einen Ordinationsantrag nach § 28 Abs 1 Z 2 JN nicht aus. OGH 11. 5. 2021, 6 Nc 11/21a.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/418

13.08.2021
Heft 8/2021