Arbeitsrecht

OGH: Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht

Dr. Hans Georg Laimer, LL.M (LSE) / Mag. Dominika Przeszlowska

In einer aktuellen E entschied der OGH, dass Erkrankungen während eines Zeitausgleichs - im Unterschied zu Erkrankungen während des Urlaubs - keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Überstundenguthaben wird demnach trotz faktischer Erkrankung abgebaut.1 Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidungsgründe des OGH dar und widmet sich dabei insb den praxisrelevanten Fragen nach der Auswirkung arbeitsfreier Tage auf den krankheitsbedingten Entgeltfortzahlungsanspruch und einem allfälligen außerordentlichen Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/470

16.08.2013
Heft 8/2013
Autor/in
Hans Georg Laimer

Dr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE) ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Er leitet das Arbeitsrecht-Team der Kanzlei und unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Publikationen:

Fachautor im Bereich Arbeitsrecht, zB Employment Law - A Basic Primer (2. Auflage 2012).

Dominika Przeszlowska

Mag. Dominika Przeszlowska ist als Rechtsanwaltsanwärterin für die Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG im Arbeits- und Sozialrecht tätig.