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OGH: Mobiltelefonvertrag - Datenabrechnung nach Session intransparent

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine Klausel in einem Mobiltelefonvertrag, laut der Datentransfer "in ganzen Blöcken a 1 MB je GPRS/UMTS/EDGE/LTE-Session" abgerechnet wird, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, wenn der nicht selbsterklärende Begriff "Session" nicht näher definiert ist (Zurückweisung der Revision). OGH 16. 2. 2022, 7 Ob 202/21p.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/234

19.05.2022
Heft 5/2022