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OGH: Normenkontrollverfahren über Parteiantrag - Kosten

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Beim Verfahren vor dem VfGH über einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gem Art 139 Abs 1 Z 4 und Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG ("Gesetzesbeschwerde") handelt es sich um eine Art Zwischenverfahren (einen Zwischenstreit) im Anlassverfahren vor dem ordentlichen Gericht. Die Kosten eines solchen Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren (hier: Medienrechtssache) nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/104

20.03.2019
Heft 3/2019