Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Private Unfallversicherung, Vorinvalidität: Kreuzband gleich Meniskus?

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Kreuzbänder und Menisken in Kniegelenken gewährleisten deren Stabilisierung und Beweglichkeit und betreffen somit die gleiche körperliche Funktion, nämlich die Funktion des Kniegelenks; eine Invalidität infolge einer Kreuzband-Verletzung (wie hier) ist daher bei einer neuerlichen Verletzung dieses Kniegelenks im Bereich des Meniskus als Vorinvalidität zu berücksichtigen. OGH 24. 10. 2023, 7 Ob 166/23x.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/4

18.01.2024
Heft 1/2024