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OGH: Privathaftpflichtversicherung - Bosheitsakt eines Kindes

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Keine versicherte "Gefahr des täglichen Lebens" liegt vor, wenn das (damals) neunjährige Kind über einen Zeitraum von zumindest zwei Wochen gemeinsam mit anderen, etwa gleichaltrigen Kindern mehrere geparkte Kraftfahrzeuge durch Zerkratzen des Lacks beschädigt hat (keine korrekturbedürftige Beurteilung). OGH 23. 6. 2021, 7 Ob 53/21a.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/477

15.09.2021
Heft 9/2021