Wirtschaftsrecht

OGH: Straflösigkeit vorbereitender Täuschungshandlungen beim Betrug

Martin Karollus

Mit der E OGH 21. 11. 1989, 15 Os 128/89 (Leitsatz in diesem Heft, 83) hat der OGH einen wesentlichen Markstein zu einer Eingrenzung der Versuchsstrafbarkeit beim Betrug gesetzt. Dabei war folgender Sachverhalt zu beurteilen: Der Angeklagte wollte offenbar über ein Konto bei der Y-Bank1) einen Kredit in Höhe von 5,4 Mio DM in Anspruch nehmen, wobei als Besicherung eine vorgetäuschte Bankgarantie der X-Bank angeboten wurde. Zur Durchführung dieses Vorhabens fälschte er zwei Schreiben mit Briefkopf der X-Bank, aus denen hervorging, daß die X-Bank bereit sei, eine Bankgarantie abzugeben2). Geplant war, danach noch eine falsche Garantieerklärung der X-Bank an die Y-Bank zu übermitteln und dann vom Konto bei der Y-Bank die (Kredit-)- Summe abzuheben.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 74

01.03.1990
Heft 3/1990
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).