Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Sturmversicherung - Überschwemmung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Die vorliegenden Versicherungsbedingungen verlangen für den Versicherungsfall "Überschwemmung des versicherten Grundstücks" eine "Überflutung des Grundes und Bodens des Versicherungsortes". Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine - in den Bedingungen nicht näher definierte - Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsorts dann anzunehmen, wenn sich dort erhebliche Wassermengen ansammeln. Der Begriff der "Überschwemmung" bzw "Überflutung" impliziert darüber hinaus, dass sich Wasser auf einem nicht unerheblichen Teil von Grund und Boden des Versicherungsorts ansammelt, was immer nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/66

17.02.2023
Heft 2/2023