Der OGH hat mit Beschluß vom 16. 12. 1992 in einem Feststellungsverfahren gem § 54 Abs 2 ASGG zu grundlegenden Fragen der Verschlechterung einer auf Kollektivvertrag (KollV) beruhenden betrieblichen Pensionsordnung durch nachfolgenden KollV Stellung genommen. Der Beschluß ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung, weil darin von seiten des OGH erstmals Probleme aufgegriffen werden, die die Praxis schon seit längerer Zeit intensiv beschäftigen, von der Literatur aber nur unzureichend behandelt worden sind. Die Entscheidung wird daher für die zukünftige Praxis richtungsweisend sein.
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