Wirtschaftsrecht

OGH: Vertragsabschluss, Nichtlieferung und Schadenersatz nach dem UN-Kaufrecht

Martin Karollus

Linz

In der Entscheidung vom 6. 2. 1996, 10 Ob 518/95 (abgedruckt in diesem Heft, Seite 203) hatte sich der OGH wieder mit dem UNK zu befassen: Eine österreichische Handelsgesellschaft hat einer deutschen Käuferin die Lieferung von Flüssiggas nach Rotterdam „für Export Belgien“ versprochen; erst nachträglich lehnte die Verkäuferin die Erfüllung ab, weil sie keine Zustimmung von ihrem Vorlieferanten für einen Export in die Benelux-Staaten habe und daher eine Lieferung nicht mehr möglich sei. Der daraufhin von der Käuferin erhobenen Schadenersatz- und Feststellungsklage (für die drohende Haftung gegenüber dem Abnehmer der Käuferin) wurde in allen Instanzen stattgegeben.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 197

15.05.1996
Heft 5/1996
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).