In diesem Fall, der auch eine gewisse Medienpräsenz erlangt hat, hat der OGH1 einmal mehr gezeigt, dass der Widerruf von Betriebspensionen - auch bei "Altverträgen" aus der Zeit vor dem BPG - nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Strengen Anforderungen unterliegt insbesondere die Formulierung von entsprechenden Klauseln.
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Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.
Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.
Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).