und zu zwei weiteren transportrechtlichen Fragen
In einer jüngst ergangenen Entscheidung1) hat der OGH eine Reihe interessanter transportrechtlicher Fragen zu lösen. Die bedeutendste betrifft ohne Zweifel die erste klare Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes zum multimodalen Transport.
1. Dieser Entscheidung lag ein Auftrag an einen Fixkostenspediteur zugrunde, Kräne von Österreich in die BRD zu versenden. Hiebei sollten die Kräne zunächst per LKW zum Anschlußgleis des Spediteurs und dort auf die Eisenbahn umgeladen werden. Bei der Umladung auf die Eisenbahn wurden die Kräne beschädigt.
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Artikel-Nr.
RdW 1994, 339
01.11.1994
Heft 11a/1994
Autor/in

Foto: Beigestellt
RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.
Publikationen:
Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).