Qualifizierte Fehler des Schiedsgutachtens, die zu einer Abweichung vom Unternehmenswert von 3,8 % führen, beseitigen die Bindungswirkung des Schiedsgutachtens. Für den Kaufpreis für die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils zwischen Gesellschaftern sind keine unternehmerischen Verzugszinsen zu leisten, außer wenn beide Vertragsteile (Gesellschafter) ein Unternehmen betreiben, zu dessen Betrieb Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen gehören.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.