(Zankl, ecolex 3/2010, S. 310)
Der EuGH hat in seiner Entscheidung Santa Casa (Liga Portuguesa) vom 8. 9. 2009, C-42/07, ausgesprochen, dass "Art 49 EG einer Regelung eines Mitgliedstaats (…) nicht entgegensteht, nach der Wirtschaftsteilnehmer (…), die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen". Zankl unterzieht die Judikatur des EuGH einer kritischen Überprüfung.
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