Ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen (hier: für Versicherungsangebote) fällt nicht unter den Begriff "vergleichende Werbung" iSd Art 2 Buchst c RL 2006/114/EG [über irreführende und vergleichende Werbung], wenn der Betreiber kein "Mitbewerber" ist (dh die Waren/Dienstleistungen nicht selbst anbietet) oder es bloß als Vermittler den Verbrauchern ermöglicht, Verträge mit den Anbietern abzuschließen. EuGH 8. 5. 2025, C-697/23, HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.
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