VwGH-Kriterien für vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse unionsrechtswidrig?
Ob beim Kauf eines Opel Zafira Vorsteuerabzug zusteht oder nicht, beschäftigt bereits seit über sieben Jahren die österreichischen Verwaltungsbehörden und Gerichte.1 Vorübergehend dachte man bereits 2007,2 es sei nun endgültig, dass für den Opel Zafira Vorsteuerabzug zustehe.3 Diese Hoffnungen erwiesen sich aber als falsch. Erst mit dem VwGH-Erkenntnis vom 25. 11. 20094 scheint es nun besiegelt, dass der Opel Zafira kein Kleinbus iSd Verordnung BGBl II 2002/193 ist. Für Ausgaben in Zusammenhang mit diesem Kraftfahrzeug kann daher kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dieses Erkenntnis wirft unter anderem einige unionsrechtliche Fragen auf, die im vorliegenden Beitrag näher beleuchtet werden.
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