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Opfertheorie trotz Gebäudeabbruch?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Opfertheorie/Wertopfertheorie ist ein Kind der deutschen und österreichischen Rechtsprechung: Restbuchwerte abgerissener Gebäude(teile) sind nach Auffassung des VwGH und des BFH in verschiedenen Fallkonstellationen in die Aktivierung als Herstellungskosten neu errichteter Gebäude(teile) einzubeziehen. Dabei setzen BFH und VwGH unterschiedliche Akzente. In einer rechtsvergleichenden Betrachtung wird die deutsche und österreichische Rechtsprechung untersucht und die Berechtigung der Opfertheorie/Wertopfertheorie auf Basis des gesetzlich vorgegebenen Herstellungskostenbegriffes hinterfragt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/143

16.02.2004
Heft 4/2004
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.