Wirtschaftsrecht

Option auf Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen: Formfreiheit von (Neben-)Abreden

Dr. Thomas Trettnak, LL.M. / CM

In der GmbH-Beratungspraxis spielt der Abschluss von Optionsvereinbarungen über die künftige Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen eine wichtige Rolle. Es ist völlig unstrittig, dass solche Optionsvereinbarungen der strengen Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) unterliegen. Schuldrechtliche Abreden zu und die bloße Namhaftmachung eines Optionsausübungsberechtigten aus einer Optionsvereinbarung werden allerdings nicht den essentialia negotii des GmbH-Anteilsübertragungsaktes zugeordnet. Diese bedürfen daher zu ihrer Rechtswirksamkeit gerade nicht der Form des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) und sind formfrei möglich.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/567

16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).