Werden Optionen auf einen Erwerb eines Grundstückes natürlichen Personen im Privatvermögen eingeräumt, stellt sich die Frage, welche Einkunftstatbestände greifen, falls die Option ausgeübt oder weiterveräußert wird oder ungenutzt verfällt. Eine systemkonsistente Lösung wird gesucht.
Eine natürliche Person A zahlt einer anderen natürlichen Person B, die im Erbweg ein unbebautes Grundstück (Grund und Boden) in ihr Privatvermögen erworben hat, 100.000 € Entgelt für eine Option: A kann als Optionsberechtigter ("long position") innerhalb der nächsten drei Jahre das Grundstück um 10 Mio € kaufen oder einen Dritten als Käufer benennen. Soweit bei einer Veräußerung an einen Dritten mehr als 10 Mio € Entgelt erzielt werden, steht dieser Mehrerlös A zu. A kann seine Option auch an Dritte veräußern.
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