Im EuGH-Verfahren zur Umsatzsteuerpflicht des (derzeit noch eingehobenen) ORF-Programmentgelts hat der Generalanwalt nun die Schlussanträge vorgelegt und damit durchaus für Überraschung gesorgt. - Schlussanträge vom 25. 5. 2023, C-249/22, GIS.
Der EuGH hatte im Urteil 22. 6. 2016, C-11/15, Český rozhlas, zu einem Fall aus Tschechien entschieden: Die Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks, die durch eine gesetzlich geregelte, von jedem Besitzer eines Rundfunkempfangsgeräts zu zahlende Zwangsgebühr finanziert wird, stellt keine Dienstleistung "gegen Entgelt" dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der MwSt-RL (vgl dazu Kühbacher, SWK 22/2016, 966; Lang/Dziurdź, SWK 29/2016, 1244; Kühbacher, SWK 7/2017, 415).
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