In den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) und in den Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) teilt das BMF seine Auslegung der Organschaftsregelungen im UStG sowie im KStG mit. Dabei bleiben jedoch manche Fragen offen bzw werden trotz insoweit identischer gesetzlicher Regelungen in den beiden Rechtsbereichen unterschiedlich beantwortet.
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Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.