Die A-Gemeinde-GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Gemeinde A steht, vermietet ein Gebäude an die A-Gemeinde. Das Mietverhältnis entspricht den Voraussetzungen der Rz 274 der UStR 2000. Das Gebäude wird von der Gemeinde für hoheitliche Zwecke genutzt (Amtsgebäude).
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Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.