Arbeitsrecht

Outsourcing und Auftragsnachfolge aus der Sicht des ArbeitsrechtsZugleich eine Anmerkung zum Urteil des EuGH v 11. 3. 1997, Rs C-13/95 (Ayse Süzen) 1 )

Andreas Tinhofer

Das Süzen-Urteil stellt eine erhebliche Änderung der EuGH-Rechtsprechung zur Betriebsübergangs-Richtlinie dar. Unmissverständlich stellte der Gerichtshof fest, dass die bloße Übertragung einer unternehmerischen Tätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der RL fällt. Dies gilt sowohl für das erstmalige Outsourcing als auch für den Wechsel des Auftragnehmers. Das Christel Schmidt-Urteil ist damit im Wesentlichen überholt. In diesem Beitrag wird die aktuelle Rechtslage behandelt und auf die zu beachtenden Kriterien hingewiesen.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 341

15.06.1997
Heft 6/1997
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).