(Mayr, RdW 2008/752, S. 815)
Eine in Deutschland ansässige natürliche Person bringt ihren österr KG-Anteil in eine dt GmbH ein. Mayr geht der Frage nach, ob mit dieser grenzüberschreitenden Einbringung eine partielle Entsteuerung erreicht werden kann. Furherrvertrete
dies in seinem Beitrag in RdW 2008/751 und sei mit dieser Sichtweise auch nicht allein. § 16 Abs 1 und 2 UmgrStG sprechen nach Ansicht vonMayr aber gegen eine solche Entsteuerung.
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