VwGH 20. 11. 2019, Ra 2019/15/0103
➜ Unterinstanz: LVwG Burgenland 20. 5. 2019, E G16/06/2019.001/010
und E G16/06/2019.002/010
betreffend: KommSt 2017 samt Säumniszuschlag
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