Artikelrundschau / Juni 2021 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Passivierung von Besserungsverbindlichkeiten nach Verschmelzung: Verdeckte Gewinnausschüttung oder Überspannung der sozietären Veranlassung? (Kirchmayr/Voit, taxlex 2021/46, S. 212)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der BFH beschäftigte sich mit der Frage, welche Auswirkungen eine Verschmelzung und ein damit einhergehender Schuldnerwechsel auf einen auflösend bedingten Forderungsverzicht mit Besserungsabrede haben. Der BFH qualifizierte die aufwandswirksame Wiedereinbuchung der Verbindlichkeit bei der übernehmenden Gesellschaft als verdeckte Ausschüttung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/593

05.08.2021
Heft 15-16/2021