Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Passivierung von Zinsdifferenzen für Kapitalsparbücher - Rückstellung oder Verbindlichkeit?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Oktober 2008 - Teil II

(Zimprich, SWK 28/2008, S 751)

Aufgrund der Ungewissheit, ob die Anleger die Laufzeit einhalten, stellt der bedingte Zinsaufwand nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Rückstellung dar. Fraglich sei allerdings, ob durch diese - bis zum Laufzeitende vorhandene - Ungewissheit die Qualifikation als Rückstellung tatsächlich geboten ist. Über diese bei vielen Bankenprüfungen strittige Frage hat der VwGH im Erk 25. 6. 2008, 2006/15/0059, entschieden; der Beitrag befasst sich mit den Entscheidungsgründen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/1143

15.12.2008
Heft 24/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.