Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

Patentverletzungsklage, Einrede der Ungültigkeit - internationale Zuständigkeit

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Für die Entscheidung über eine Klage wegen Verletzung eines in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Patents bleibt das Gericht des Wohnsitzmitgliedstaats des Bekl auch dann zuständig, wenn der Bekl in diesem Verfahren die Gültigkeit dieses Patents im Wege der Einrede anficht; über die Gültigkeit dürfen jedoch nur die Gerichte dieses anderen Mitgliedstaats entscheiden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2025/126

12.03.2025
Heft 3/2025