Artikelrundschau März 2024 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

(Pauschale) Einkünfteermittlung bei umgewidmeten und vor dem 1. 4. 2012 bebauten Grundstücken des Privatvermögens (Kanduth-Kristen/Malle, taxlex 2024/21, S. 84)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Bei Umwidmung und Bebauung von Grund und Boden des Altvermögens vor dem 1. 4. 2012 sei im Rahmen der späteren Veräußerung zu beachten, dass - sofern keine Steuerbefreiung greife - die pauschale Einkünfteermittlung für Grund und Boden einerseits und für das Gebäude andererseits mit unterschiedlichen Prozentsätzen (§ 30 Abs 4 Z 1 und Z 2 EStG) vorzunehmen sei. Für den umgewidmeten Grund und Boden betrage der Prozentsatz für die Ermittlung der pauschalen Anschaffungskosten 40 %, für das Gebäude komme - sofern die Herstellerbefreiung nicht anwendbar sei - uE der Prozentsatz von 86 % zum Tragen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/325

15.07.2024
Heft 13/2024