(Gaedke, SWK 25/2012, S. 1089)
Die am 6. 12. 2011 ergangene VO des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über die Einhebung, Entrichtung und Festsetzung der Höhe einer Medizinprodukteabgabe (Medizinprodukteabgabenverordnung) sei bei vielen betroffenen Unternehmern und Beratern unbeachtet geblieben. Abgabepflichtige haben eine pauschalierte Abgabe nach Selbsteinstufung vorzunehmen und eine Abgabenerklärung auszufüllen.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.
Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.