Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Laut Homepage der FMA vom 24. 10. 2018 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen ab 1. 1. 2019 12.600 €. Dementsprechend sind Pensionsabfindungen gem § 67 Abs 8 lit e EStG ab 2019 nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 12.600 € nicht übersteigt (anderenfalls ist sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern; § 124b Z 53 EStG).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2018/519

19.11.2018
Heft 11/2018