Das (österreichische) HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist mit einiger Verspätung am 25. 2. 2023 in Kraft getreten und beinhaltet eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Einrichtung von internen und externen Meldekanälen bzw Meldestellen für Unternehmen, Behörden und sonstige Stellen mit mindestens 250 Beschäftigten. Für Unternehmen und juristische Personen mit weniger als 250, aber mehr als 50 Beschäftigten traten die Bestimmungen über die interne Hinweisgebung des HSchG hingegen erst am 17. 12. 2023 in Kraft.
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