Wirtschaftsrecht

Pfandbrief Reloaded

Dr. Herbert Uitz

Anmerkungen zum Pfandbriefgesetz BGBl I Nr 199 vom 10. Dezember 2021

Mit 8. Juli 2022 ist das neue österreichische Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft getreten. Es folgt den Vorgaben der RL (EU) 2019/21621 (CBD). Mit diesem Akt des Gesetzgebers kommen auch die seit 12 Jahren laufenden Bemühungen der Kreditwirtschaft unter Federführung der WKÖ - Bankensparte um ein zeitgemäßes Pfandbriefrecht zu einem vorläufigen Abschluss. Österreich kann zwar auf eine lange Pfandbrieftradition verweisen, die Rechtsgrundlagen waren jedoch heillos zersplittert2 und eine Kompilation überfällig. Inhaltlich geht es beim Pfandbriefrecht um einen Rechtsrahmen, der das Vertrauen des Anlagepublikums zur langfristigen Kapitalhingabe stärken soll. Vehikel dazu sind Pfandbriefe, das ist der Name für spezifische Schuldverschreibungen, die von dazu berechtigten Banken begeben werden und die durch Deckungswerte besichert sind, die Anleger vor Forderungsausfällen schützen sollen. Ein gesetzliches Synonym für den Begriff Pfandbrief ist jetzt auch der Begriff "Europäische gedeckte Schuldverschreibung". International wird der Pfandbrief als Unterfall des Covered Bond angesehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/550

17.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Herbert Uitz

Dr. Herbert Uitz ist Mitarbeiter der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG mit wechselnden Arbeitsschwerpunkten: bankgeschäftsrelevantes Zivil- und Aufsichtsrecht, Wohnbau, Tourismusinfrastruktur, Immobilienangelegenheiten.

Publikation:
Der Pfandbrief nach dem österreichischen Pfandbriefgesetz, Manz, Wien 2010.