Erweiterte Möglichkeiten für Pflege von Angehörigen
Das ARÄG 20131 bringt als Kernstück der Neuerungen zusätzliche Möglichkeiten der Pflege Angehöriger. Neben den bisherigen Instrumenten stehen nun ab 1. 1. 2014 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, begleitet von Pflegekarenzgeld als flankierende finanzielle Maßnahme für Arbeitnehmer, zusätzlich zur Verfügung. Der Beitrag setzt sich mit bestehenden Regelungen von Pflegemöglichkeiten von Arbeitnehmern sowie den Details der neuen Bestimmungen auseinander und zeigt Zweifelsfragen auf.
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