Steuerrecht

Pflegevermächtnis einkommensteuerpflichtig?

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. / MMag. Dr. Philip Gruber

Mit dem ErbRÄG 2015 wurde für Todesfälle ab 2017 ein Pflegevermächtnis eingeführt. Seine Höhe soll sich an der kollektivvertraglichen Abgeltung einer Pflegekraft bzw einer Heimhilfe orientieren. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit das Pflegevermächtnis der Einkommensteuer unterliegt. Die Sorge scheint - zumindest für den Regelfall - nicht berechtigt; strittig ist allenfalls die Begründung.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/210

18.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.


Philip Gruber

MMag. Dr. Philip Gruber ist Notarsubstitut in Wien, Autor diverser steuer- und zivilrechtlicher Publikationen und Vortragender an der Notariatsakademie.

Publikation: Der Arzt im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (2011).