Steuerrecht

Pflegevermächtnis einkommensteuerpflichtig?

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. / MMag. Dr. Philip Gruber

Mit dem ErbRÄG 2015 wurde für Todesfälle ab 2017 ein Pflegevermächtnis eingeführt. Seine Höhe soll sich an der kollektivvertraglichen Abgeltung einer Pflegekraft bzw einer Heimhilfe orientieren. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit das Pflegevermächtnis der Einkommensteuer unterliegt. Die Sorge scheint - zumindest für den Regelfall - nicht berechtigt; strittig ist allenfalls die Begründung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/210

18.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.

Philip Gruber

MMag. Dr. Philip Gruber ist Notarsubstitut in Wien, Autor diverser steuer- und zivilrechtlicher Publikationen und Vortragender an der Notariatsakademie.

Publikation: Der Arzt im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (2011).