Wirtschaftsrecht

Pflicht zur Vorlage von Aufsichtsratsprotokollen im Zivilprozess?

Ass. Dr. Christian Koller / Dr. Olaf Riss, LL.M.

Die beweisrechtlichen Bestimmungen der ZPO statuieren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei, über Antrag des Beweisführers Urkunden vorzulegen. In der Praxis wird bisweilen versucht, unter Berufung auf diese Bestimmungen die Vorlage der Protokolle von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen zu erwirken. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Hürden hierbei zu bewältigen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/67

19.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Christian Koller

Univ.-Prof. Dr. Christian Koller ist Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum nationalen und internationalen Zivilprozess- und Insolvenzrecht.

Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.