Ergebnisse einer empirischen Befragung 107 österreichischer Insolvenzverwalter/innen
Die im Juni 2019 verabschiedete EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz1 (RIRL) sieht spezifische Pflichten für Unternehmensleiter bei einer wahrscheinlichen Insolvenz vor. Es stellt sich die Frage, ob sich diesbezüglich bei der RL-Umsetzung Anpassungsbedarf im österr Recht ergibt, und wenn ja, wie eine Umsetzung aussehen kann. In diesem Aufsatz werden auf Basis einer vor Kurzem abgeschlossenen empirischen Studie erste Überlegungen angestellt.
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