Das österr Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ziele darauf ab, eine Mindeststeuer von 15 % für multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio € sicherzustellen. Der Mindeststeuersatz als solcher werde auf der Ebene der Gerichtsbarkeit gemessen. Was die juristische Berechnung des effektiven Steuersatzes anbelange, so basiere die Zuweisung von Gewinnen/Verlusten und Steuern nach dem MinBestG weitgehend auf der Verteilung der Besteuerungsrechte für Unternehmensgewinne im Rahmen von Steuerabkommen und dem zugrunde liegenden Betriebsstättenkonzept. Das Verhältnis zwischen DBA und MinBestG werde jedoch auf den Prüfstand gestellt, wenn Einkünfte aus einem Unternehmen abweichend vom Betriebsstättenprinzip im Quellenstaat besteuert werden könnten. Dies gelte insb für grenzüberschreitende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
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