PILLAR TWO

Pillar Two - Die Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln als Konzept einer Mindestbesteuerung internationaler Konzerne

Mag. Martin Riedler

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Pillar Two und analysiert die GloBE-Regeln, die durch die Income Inclusion Rule (IIR) und die Undertaxed Payment Rule (UTPR) eine Mindestbesteuerung international operierender Konzerne erreichen sollen.

Pillar Two soll Lösungsansätze für die verbleibenden Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Herausforderungen erarbeiten und dabei sicherstellen, dass international operierende Konzerne ein Mindestmaß an Steuern zu entrichten haben, unabhängig davon, in welchem Staat sie ihre Konzernzentrale ansiedeln oder in welchen Staaten sie tätig sind. Diese Mindestbesteuerung soll va durch die GloBE-Regeln erreicht werden, hinsichtlich derer im von der OECD im Oktober 2020 veröffentlichten Bericht "Tax Challenges Arising from Digitalisation - Report on Pillar Two Blueprint, Inclusive Framework on BEPS, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project" (Pillar Two Blueprint) umfangreiche Ausführungen enthalten sind. Die Arbeiten an Pillar Two sind in den letzten Monaten weit vorangeschritten und im Moment scheint die politische Konsensfindung und damit verbunden die technische Arbeit an den notwendigen Detailregelungen bei Pillar Two in einem fortgeschritteneren Stadium zu sein als bei den parallel erfolgenden Arbeiten zu Pillar One. Wichtigster Punkt, zu dem im veröffentlichten Pillar Two Blueprint noch keine Überlegungen enthalten sind, ist der konkrete Steuersatz, dessen Unterschreiten die für das Erreichen der Mindestbesteuerung vorgesehene GloBE Tax auslösen soll. In vielen anderen Fragen zeichnet sich aber - trotz teilweise heftiger Diskussionen in den letzten Monaten - bereits ein Konsens ab. Ein gutes Beispiel dafür ist das im Pillar Two Blueprint ausführlich dargestellte sogenannte Jurisdictional Blending, das festlegt, dass die Berechnung des Effektivsteuersatzes (Effective Tax Rate [ETR]), der für die Beantwortung der Frage, ob eine ausreichende Besteuerung der Unternehmensgewinne vorliegt, heranzuziehen ist, immer länderweise zu erfolgen hat. Es kommt somit bei der Beurteilung, ob der jeweiligen multinationalen Unternehmensgruppe GloBE Tax aufgrund der Unterschreitung des vorgesehenen Mindestbesteuerungsniveaus vorzuschreiben ist, immer zu einer gemeinsamen Betrachtung sämtlicher von den Mitgliedern einer multinationalen Unternehmensgruppe in einem Staat erzielter Einkünfte. Für jeden Staat, in dem Mitglieder einer in den Anwendungsbereich von Pillar Two fallenden multinationalen Unternehmensgruppe tätig sind, ist daher ein eigener ETR zu berechnen, der wiedergibt, wie hoch die effektive Steuerbelastung der gesamten Einkünfte ist, welche die Mitglieder der multinationalen Unternehmensgruppe in diesem Staat erzielen. Falls der ETR das vorgesehene Mindestniveau unterschreitet, ist zu ermitteln, wie viel Top-up Tax (Differenz aus vorgesehenem Mindeststeuersatz und ETR x Einkommen nach den GloBE-Regeln) notwendig ist, um die effektive Steuerbelastung auf das vorgesehene Mindestniveau zu bringen. Entsprechend den jeweils anzuwendenden GloBE-Regeln (IIR oder UTPR) kommt es in der Folge zum Anfall von GloBE Tax bei Mitgliedern der multinationalen Unternehmensgruppe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/16

21.01.2021
Heft 1-2/2021
Autor/in
Martin Riedler

Mag. Martin Riedler ist Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle des Bundesministeriums für Finanzen und Mitglied des Leitungsausschusses der OECD-Arbeitsgruppe zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft und Mindestbesteuerung internationaler Konzerne, Fachvortragender und Fachautor. Sein fachlicher Schwerpunkt ist die Unternehmensbesteuerung.