Die PKW-Angemessenheitsverordnung begrenze die steuerlich angemessenen Anschaffungskosten für Pkw auf 40.000 €. Fraglich sei, ob Pkw auch dann Betriebsvermögen sind, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten diese Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 % übersteigen. Beiser sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.
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