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PLAB: Übertragung der SV-Prüfung an die Finanz ist verfassungswidrig

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Im Zuge der Neustrukturierung der Finanzverwaltung (siehe bereits ÖStZ 2019/269 bzw das FORG, BGBl I 2019/104) werden als dem BMF nachgeordnete Dienststellen anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung zukünftig fünf Ämter (ab 1. 7. 2020 das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und iZm der Neuorganisation der Sozialversicherungsträger schon ab 1. 1. 2020 der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) eingerichtet. Nachdem gegen das SV-OG, BGBl I 2018/100, beim VfGH insgesamt 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht worden waren, bestätigte dieser nun va die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als verfassungskonform. In einigen Aspekten der SV-Reform wie der Übertragung der Beitragsprüfung stellte der VfGH hingegen Verfassungswidrigkeiten fest:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/1

05.02.2020
Heft 1-2/2020