Die immer noch weit verbreitete Ansicht, dass ein gerechtes Steuersystem zwingend einen direkt progressiven Tarifverlauf aufweisen müsste, trifft nicht zu. Der folgende Beitrag zeigt einige wesentliche Vorzüge eines flachen Einkommen- und Körperschaftsteuertarifs.
Dem Leistungsfähigkeitsprinzip zufolge soll jeder nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den gegebenen Staatsausgaben herangezogen werden1). Daraus folgt zunächst, dass Steuerpflichtige in gleichen wirtschaftlichen Positionen gleiche Steuerbeträge zu zahlen haben. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist insoweit einPostulat horizontaler Steuergerechtigkeit und wird zu Recht als unmittelbarer Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes nach Art 7 Abs 1 B-VG angesehen2). Die nach wie vor umstrittene Frage, ob das gesamte Einkommen oder aber bloß der für Konsumzwecke verwendete Teil des Einkommens den geeigneteren Leistungsfähigkeitsindikator darstellt, wird in dieser Arbeit nicht weiter diskutiert. Diesbezüglich wird auf die Literatur verwiesen3).
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