Der Online-Handel boomt. Durch das PStTG vom 20. 12. 2022 (BGBl I, 2730) sind eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt worden. Es soll die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. 3. 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl L 104 vom 25. 3. 2021, 1) in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz ist am 1. 1. 2023 in Kraft getreten. Zu Anwendungsfragen hat sich das BMF im Schreiben vom 2. 2. 2023, IV B 6 - S 1316/21/100019: 025, ausführlich geäußert. Das Gesetz hat aber Folgen auch für private Anbieter. Es beinhaltet ausschließlich Verfahrensrecht und hat keine Auswirkung auf das materiell-rechtliche Steuerrecht. Im Folgenden werden Details der Regelungen vorgestellt.
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