Die Zustimmung des Nationalrates fand am 21. März 2024 ein Gesetzesantrag (IA 15. 12. 2023, 3822/A 27. GP), durch den die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand in Verfahren sichergestellt werden soll:
Die Umsetzung der RL Rechtsbeistand im Finanzstrafgesetz erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, ÖStZ 2018/629. Im Vertragsverletzungsverfahren Nr 2023/2009 vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass die Republik Österreich iZm dem Finanzstrafgesetz ihren Verpflichtungen aus folgenden Bestimmungen der RL Rechtsbeistand nicht nachgekommen sei:
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