Der Zuzugsfreibetrag gem § 103 Abs 1a EStG ist eine durchaus begehrte Begünstigung.1 Dies zeigt sich auch darin, dass im Jahr 2023 ein standardisiertes Formular für die Beantragung erlassen wurde (E103), mit welchem sämtliche Anforderungen des § 103 Abs 1a (und § 103 Abs 1 EStG) iVm der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 abgedeckt werden sollten. Der nachfolgende Beitrag soll einige in der Praxis vor(ge)kommen(d)e Themen beleuchten.
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Marie-Christin Böhler, MSc (WU) (geb. Inzinger) ist Steuerberaterin bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH in Wien sowie Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.
MMag. Dr. Jürgen Reinold ist Steuerberater und Geschäftsführer bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Strukturierung und steuerliche Optimierung von Immobilientransaktionen sowie die Beratung von Private Clients. Er ist Mitglied der Real Estate Service Line von WTS Global.