Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2 / Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Praxisfragen zur KESt bei EU-Holdingstrukturen (Mitterlehner/Panholzer, ÖStZ 2019/801, S. 625)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das EStG sieht für Gewinnausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vor. Bei Ausschüttung von Bruttodividenden an EU-Muttergesellschaften dürften jedoch keinerlei Missbrauchsverdachtsgründe vorliegen. In solchen Fällen wäre vielmehr KESt einzubehalten und die richtlinienkonforme Entlastung auf Antrag der EU-Muttergesellschaft im Wege eines KESt-Rückerstattungsverfahrens herbeizuführen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/140

20.02.2020
Heft 4/2020