Nachdem das BMF für Vereine den Rechtssatz aufgestellt hat, dass satzungsgemäße Zuwendungen nicht der Schenkungssteuer unterliegen, gibt es bereits die Schlussfolgerung: Preisausschreiben von Unternehmungen in Form von Kapitalgesellschaften, die bisher schenkungssteuerpflichtig waren, unterliegen konsequenterweise in Zukunft nicht mehr der Schenkungssteuer.
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