Artikelrundschau April 2017 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Primat der Entscheidung in der Sache vor einer Aufhebung und Zurückverweisung (Renner, BFGjournal 4/2017, S. 146)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Wendet sich eine Körperschaft gegen ihre Inanspruchnahme für die Kapitalertragsteuer aus verdeckten Ausschüttungen und macht sie eine unrichtige Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde geltend, liege es am BFG, erforderlichenfalls ergänzende Ermittlungen und Feststellungen zu treffen. Eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde sei unzulässig, wenn die Feststellung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit erheblicher Kostenersparnis verbunden ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/431

21.06.2017
Heft 11/2017