(Hilber, ecolex 5/2012, S. 372)
Die Immobilienbesteuerung wird durch das 1. StabG 2012 völlig neu gestaltet und an die Systematik der Kapitalvermögensbesteuerung angeglichen. Bei beiden Einkunftsgattungen kommt es durch den Abzug von jeweils 25 % Sondersteuer zur Endbesteuerung.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.