Wirtschaftsrecht

Privatstiftung und Scheidung

RA Dr. / Peter Csoklich

Bislang unerörtert geblieben ist die Frage, welche Konsequenzen die Stiftungserrichtung bei nachfolgender Scheidung des Stifters, insbesondere für das Aufteilungsverfahren, nach sich zieht. Der Beitrag will erste Denkanstöße geben und die Diskussion über diese praktisch wichtige Frage eröffnen.

Der Gesetzgeber des Privatstiftungsgesetzes hat sich bei Schaffung der neuen Rechtsform „Privatstiftung“ bewusst auf die Regelung stiftungsspezifischer Fragen (wie Gründung, Organisation, Beendigung der Privatstiftung, abgabenrechtliche Regelungen) beschränkt. Da das Institut der Privatstiftung allerdings in gewisser Hinsicht doch einen Fremdkörper im österreichischen Zivil- und Gesellschaftsrecht darstellt, tauchen immer wieder Fragen der Einbettung der Rechtsform „Privatstiftung“ in das allgemeine Privatrecht auf1): Diesbezüglich hat der Gesetzgeber die Erarbeitung von Lösungen der Lehre und Rechtsprechung überlassen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/371

15.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).