Bislang unerörtert geblieben ist die Frage, welche Konsequenzen die Stiftungserrichtung bei nachfolgender Scheidung des Stifters, insbesondere für das Aufteilungsverfahren, nach sich zieht. Der Beitrag will erste Denkanstöße geben und die Diskussion über diese praktisch wichtige Frage eröffnen.
Der Gesetzgeber des Privatstiftungsgesetzes hat sich bei Schaffung der neuen Rechtsform „Privatstiftung“ bewusst auf die Regelung stiftungsspezifischer Fragen (wie Gründung, Organisation, Beendigung der Privatstiftung, abgabenrechtliche Regelungen) beschränkt. Da das Institut der Privatstiftung allerdings in gewisser Hinsicht doch einen Fremdkörper im österreichischen Zivil- und Gesellschaftsrecht darstellt, tauchen immer wieder Fragen der Einbettung der Rechtsform „Privatstiftung“ in das allgemeine Privatrecht auf1): Diesbezüglich hat der Gesetzgeber die Erarbeitung von Lösungen der Lehre und Rechtsprechung überlassen.
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